Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.08.1976, Az.: 5 AZR 788/75
Gleichbehandlung; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Weihnachtsgratifikation; Zusammenfassung selbständiger Bertriebe in einem einheitlichen Betrieb; Betriebsübernahme
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.08.1976
- Aktenzeichen
- 5 AZR 788/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10150
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Oberhausen 13.11.1974 - 2 Ca 34/74
- LAG Düsseldorf 16.06.1975 - 10 Sa 1680/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1977, 145
- DB 1977, 358-359 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht verletzt, wenn ein Unternehmer, der zwei bisher selbständige Betriebe nach § 613 a BGB übernimmt und einen einheitlichen Betrieb schafft,jeder der beiden übernommenen Arbeitnehmergruppen Weihnachtsgratifikationen nach der in dem früheren Betrieb praktizierten Ordnung zahlt. Eine Differenzierung nach dem bei Betriebsübernahme erreichten sozialen Besitzstand ist nicht sachwidrig.
2. § 613 a BGB schützt den Arbeitsplatz in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung. Die Betriebszugehörigkeit begründet für sich allein kein Recht; sie ist nur Tatbestandsmerkmal, von dem Entstehung und Inhalt eines Rechts abhängen können.