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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.08.1976, Az.: 5 AZR 788/75

Gleichbehandlung; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Weihnachtsgratifikation; Zusammenfassung selbständiger Bertriebe in einem einheitlichen Betrieb; Betriebsübernahme

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.08.1976
Aktenzeichen
5 AZR 788/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Oberhausen 13.11.1974 - 2 Ca 34/74
LAG Düsseldorf 16.06.1975 - 10 Sa 1680/74

Fundstellen

  • BB 1977, 145
  • DB 1977, 358-359 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht verletzt, wenn ein Unternehmer, der zwei bisher selbständige Betriebe nach § 613 a BGB übernimmt und einen einheitlichen Betrieb schafft,jeder der beiden übernommenen Arbeitnehmergruppen Weihnachtsgratifikationen nach der in dem früheren Betrieb praktizierten Ordnung zahlt. Eine Differenzierung nach dem bei Betriebsübernahme erreichten sozialen Besitzstand ist nicht sachwidrig.

2. § 613 a BGB schützt den Arbeitsplatz in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung. Die Betriebszugehörigkeit begründet für sich allein kein Recht; sie ist nur Tatbestandsmerkmal, von dem Entstehung und Inhalt eines Rechts abhängen können.