Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.06.1969, Az.: VII ZR 39/67
Handelsvertreter; Benachrichtigungspflicht bei Kenntnis; Kreditunwürdigkeit eines Geschäftspartners; Mitteilung aus zuverlässiger Quelle; Bankauskunft
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 19.06.1969
- Aktenzeichen
- VII ZR 39/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 11026
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1969, 1196
- DB 1969, 1787
Redaktioneller Leitsatz
Es besteht eine Benachrichtigungspflicht für den Handelsvertreter gegenüber dem Unternehmer bei Kenntnis der Kreditunwürdigkeit eines Geschäftspartners. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn er selbst von der ihm zugegangenen Mitteilung nicht überzeugt ist, insbesondere dann, wenn diese Mitteilung aus zuverlässiger Quelle stammt (hier: Bankauskunft).