Bundessozialgericht
Urt. v. 30.11.1982, Az.: 4 RJ 1/82
Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 30.11.1982
- Aktenzeichen
- 4 RJ 1/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11042
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Mainz 08.07.1980 - S 4 J 302/79
- LSG Mainz 16.03.1981 - L 2 J 290/80
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 2200 § 1246 Nr 104
Amtlicher Leitsatz
Für einen Versicherten, der nur noch eingeschränkt, aber vollschichtig arbeiten und auf das allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden kann, ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten nur dann erforderlich, wenn die Einschränkungen so erheblich sind, daß von vornherein ernste Zweifel daran aufkommen müssen, ob der Versicherte mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen auch in einem Betrieb einsetzbar ist (Fortführung von BSG 19.04.1978 4 RJ 55/77 = SozR 2200 § 1246 Nr 30).