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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.11.1982, Az.: 4 RJ 1/82

Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.11.1982
Aktenzeichen
4 RJ 1/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11042
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mainz 08.07.1980 - S 4 J 302/79
LSG Mainz 16.03.1981 - L 2 J 290/80

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1246 Nr 104

Amtlicher Leitsatz

Für einen Versicherten, der nur noch eingeschränkt, aber vollschichtig arbeiten und auf das allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden kann, ist die konkrete Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten nur dann erforderlich, wenn die Einschränkungen so erheblich sind, daß von vornherein ernste Zweifel daran aufkommen müssen, ob der Versicherte mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen auch in einem Betrieb einsetzbar ist (Fortführung von BSG 19.04.1978 4 RJ 55/77 = SozR 2200 § 1246 Nr 30).