Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.06.1989, Az.: 1 StR 266/89
Besonders schwerer Fall; Tatumfang; Schadenshöhe; Betrug in besonders schwerem Fall; Persönlichkeit des Täters
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 27.06.1989
- Aktenzeichen
- 1 StR 266/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 12052
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- StV 1989, 478
- wistra 1989, 305
Amtlicher Leitsatz
Auch dort, wo sich angesichts des Tatumfangs und der Schadenshöhe die Annahme eines besonders schweren Falles aufdrängt, bedarf es zur Prüfung eines besonders schweren Falles des Betruges einer Gesamtwürdigung, in die Besonderheiten in der Persönlichkeit des Täters einbezogen werden dürfen und müssen.