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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.04.1983, Az.: BVerwG 2 WDB 2/83

Anhörungsrecht des Vertrauensmannes; Ausübung von Disziplinargewalt; Schwerbehinderter Soldat; Unterbliebene Anhörung; Heilungsmöglichkeit; Nachholung im Beschwerdeverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.04.1983
Aktenzeichen
BVerwG 2 WDB 2/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11950
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
TDiG Mitte Koblenz 25.01.1983 - M 8 BLc 10/82

Fundstellen

  • BVerwGE 76, 82 - 87
  • DVBl 1983, 1104-1105 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1983, 767

Amtlicher Leitsatz

1. § 22 II begründet nicht unmittelbar ein Anhörungsrecht des Vertrauensmannes bei der Ausübung der Disziplinargewalt.

2. Eine trotz Einwilligung des schwerbehinderten Soldaten unterbliebene Anhörung des Vertrauensmannes nach Nr. 13.9 des Erlasses über die Fürsorge für Schwerbehinderte im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung kann im Beschwerdeverfahren gem. § 38 WDO mit heilender Wirkung nachgeholt werden.