Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.10.1980, Az.: VII ZR 324/79
Kündigung des Werkvertrags; Kündigung; Gegenrecht; Einrede; Ersparnis
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.10.1980
- Aktenzeichen
- VII ZR 324/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11982
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BauR 1981, 198
- DB 1981, 315 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Einwand des Bestellers, der den Werkvertrag gekündigt hat, der Vergütungsanspruch sei durch Ersparnis gemindert, ist kein Gegenrecht, das nur auf Einrede zu beachten ist; der Vergütungsanspruch besteht vielmehr von vornherein nur abzüglich der Ersparnis.