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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.10.1980, Az.: VII ZR 324/79

Kündigung des Werkvertrags; Kündigung; Gegenrecht; Einrede; Ersparnis

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.10.1980
Aktenzeichen
VII ZR 324/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11982
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BauR 1981, 198
  • DB 1981, 315 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Einwand des Bestellers, der den Werkvertrag gekündigt hat, der Vergütungsanspruch sei durch Ersparnis gemindert, ist kein Gegenrecht, das nur auf Einrede zu beachten ist; der Vergütungsanspruch besteht vielmehr von vornherein nur abzüglich der Ersparnis.