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Bundesfinanzhof
Urt. v. 23.08.1995, Az.: II R 97/92

Änderungsbescheid; Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
23.08.1995
Aktenzeichen
II R 97/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 11449
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1996, 255-257 (Volltext mit amtl. LS)
  • BFH/NV 1996, 358-360

Amtlicher Leitsatz

Wird einem Steuerpflichtigen erst nach dem 31.3. des auf den Erlaßzeitraum (§ 34 I 1 GrStG) folgenden Kalenderjahres ein die ursprüngliche Grundsteuerfestsetzung erhöhender Änderungsbescheid bekanntgegeben, kann innerhalb der analog anwendbaren Ausschlußfrist des § 34 II 2 GrStG Erlaß der die bisherige Steuerschuld übersteigenden (Erhöhungs-)Beträge beantragt werden; die dreimonatige Antragsfrist beginnt in diesem Fall mit der - wirksamen - Bekanntgabe des Verwaltungsakts (Anschluß an die Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 21.9.1984 - 8 C 62/82, BStBl. II 1984, 870).