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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 17.05.1994, Az.: 2 BvL 12/94

Verfassungswidrigkeit; Psychiatrisches Krankenhaus; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Überweisung; Verurteilung; Normenkontrollantrag

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.05.1994
Aktenzeichen
2 BvL 12/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 13106
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1995, 772-775 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Begehr der Feststellung, daß § 67a StGB insoweit verfassungswidrig ist, als jemand, der in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, nicht in die Sicherungsverwahrung überwiesen werden darf, weil er dazu nicht verurteilt ist: Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags.