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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.10.1993, Az.: RiZ (R) 1/93

Richter; Unabhängigkeit; Außerdienstliches Verhalten; Wahrnehmung berechtigter Interessen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.10.1993
Aktenzeichen
RiZ (R) 1/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15404
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DRiZ 1994, 141-142 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Behauptung, durch einen das außerdienstliche Verhalten eines Richters betreffenden Vorhalt oder eine diesbezügliche Ermahnung des Dienstvorgesetzten sei die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt worden, genügt, um die Zulässigkeit eines Prüfungsantrags nach § 26 III DRiG zu begründen.

2. Ein Richter darf auch in Wahrnehmung berechtigter Interessen die Grenzen des § 193 StGB nicht überschreiten.