Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.10.1993, Az.: RiZ (R) 1/93
Richter; Unabhängigkeit; Außerdienstliches Verhalten; Wahrnehmung berechtigter Interessen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.10.1993
- Aktenzeichen
- RiZ (R) 1/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 15404
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DRiZ 1994, 141-142 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Behauptung, durch einen das außerdienstliche Verhalten eines Richters betreffenden Vorhalt oder eine diesbezügliche Ermahnung des Dienstvorgesetzten sei die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt worden, genügt, um die Zulässigkeit eines Prüfungsantrags nach § 26 III DRiG zu begründen.
2. Ein Richter darf auch in Wahrnehmung berechtigter Interessen die Grenzen des § 193 StGB nicht überschreiten.