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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.10.1987, Az.: 1 BvR 1471/86

Beiordnung eines Rechtsanwalts

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.10.1987
Aktenzeichen
1 BvR 1471/86
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1987, 12223
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1988, 2597 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Regelung des § 121 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist verfassungsgemäß, soweit sie nach ihrer zweiten Alternative die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur für den Fall vorsieht, daß die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten ist. Sie verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), auch nicht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG).