Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.10.1987, Az.: 1 BvR 1471/86
Beiordnung eines Rechtsanwalts
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.10.1987
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1471/86
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1987, 12223
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1988, 2597 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Regelung des § 121 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist verfassungsgemäß, soweit sie nach ihrer zweiten Alternative die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur für den Fall vorsieht, daß die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten ist. Sie verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), auch nicht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG).