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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.11.1981, Az.: V ZR 155/80

Vollstreckung ; Anspruch auf Eigentumsübertragung; Klage auf Auflassung ; Genehmigung; Auftrag zur Beschaffung des Grundstücks; Handeln im eigenen Namen; Handeln auf Rechnung des Auftraggebers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.11.1981
Aktenzeichen
V ZR 155/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12362
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 82, 292 - 298
  • MDR 1982, 309 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 881-883 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Aus einem wirksamen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück kann auch dann auf Auflassung geklagt werden, wenn diese der Genehmigung nach § 2 GrdstVG bedarf. Ein Vorbehalt der Erteilung dieser Genehmigung in dem Urteilsausspruch ist nicht erforderlich (Abgrenzung zu Senat, NJW 1978, 1262).

2. Ein auf die Beschaffung eines Grundstücks gerichteter Auftrag, bei dessen Ausführung der Beauftragte im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers handeln soll, bedarf nicht der Genehmigung nach § 2 GrdstVG.