Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 19 LRiG - Ausschreibung

Bibliographie

Titel
Schleswig-Holsteinisches Richtergesetz (Landesrichtergesetz - LRiG)
Amtliche Abkürzung
LRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
301-5

Freie Richterstellen werden ausgeschrieben. Das Ausschreibungsverfahren regelt die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister durch Verwaltungsvorschrift.