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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1966, Az.: 1 AZR 458/64

Tatsächliche Feststellungen; Grundlage für Nachprüfung; Selbständige Leistungen; Schwankungen im Schwierigkeitsgrad

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.04.1966
Aktenzeichen
1 AZR 458/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10122
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 08.10.1964 - 8 Sa 67/63

Fundstelle

  • DB 1966, 1097 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die tatsächlichen Feststellungen als Grundlage für die Nachprüfung, ob ein Angestellter überwiegend selbständige Leistungen erbringt, müssen jedenfalls dann einen längeren Zeitraum von mindestens sechs Monaten erfassen, wenn die Tätigkeit des Angestellten in ihrem Schwierigkeitsgrad Schwankungen unterworfen ist.