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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.07.1978, Az.: BVerwG 3 C 70/77

Schadensfeststellung; Rückforderung von Hauptentschädigung; Rückforderungsverfahren; Vertrauensschutz

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.07.1978
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 70/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11060
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Koblenz 29.06.1976 - 2 K 177/73

Fundstelle

  • Buchholz 427.3 § 350a LAG Nr 41

Amtlicher Leitsatz

1. Ist in dem Bescheid, durch den die Schadensfeststellung zurückgenommen wurde, ein Hinweis auf die zukünftige Rückforderung von Hauptentschädigung unterblieben, so kann der Betroffene grundsätzlich auch noch im Rückforderungsverfahren ein Recht auf Vertrauensschutz geltend machen.

2. Im Rahmen der Prüfung, ob dem Betroffenen die Rückzahlung von Hauptentschädigung zuzumuten ist, hat das Verwaltungsgericht seine gesamten Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und sonstigen Lebensverhältnisse zu würdigen.