Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.07.1978, Az.: BVerwG 3 C 70/77
Schadensfeststellung; Rückforderung von Hauptentschädigung; Rückforderungsverfahren; Vertrauensschutz
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 11.07.1978
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 70/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11060
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Koblenz 29.06.1976 - 2 K 177/73
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- Buchholz 427.3 § 350a LAG Nr 41
Amtlicher Leitsatz
1. Ist in dem Bescheid, durch den die Schadensfeststellung zurückgenommen wurde, ein Hinweis auf die zukünftige Rückforderung von Hauptentschädigung unterblieben, so kann der Betroffene grundsätzlich auch noch im Rückforderungsverfahren ein Recht auf Vertrauensschutz geltend machen.
2. Im Rahmen der Prüfung, ob dem Betroffenen die Rückzahlung von Hauptentschädigung zuzumuten ist, hat das Verwaltungsgericht seine gesamten Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und sonstigen Lebensverhältnisse zu würdigen.