Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.12.1961, Az.: 5 AZR 104/61
Zustimmung des Betriebsrates; Außerordentliche Kündigung; Kündigungsschutzprozeß; Zurückforderung von Bezügen; Kündigungserschwerung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.12.1961
- Aktenzeichen
- 5 AZR 104/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10130
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1962, 223
- DB 1962, 275 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1962, 452-453 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Sieht eine tarifliche Regelung vor, daß bei einer ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber dieser verpflichtet sein soll, während des anschließenden Kündigungsschutzprozesses teilweise vorbehaltlos und teilweise mit dem Recht der Zurückforderung die Bezüge des gekündigten Arbeitnehmers weiterzuzahlen, so ist das eine unzulässige und ungültige Kündigungserschwerung.