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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.05.1965, Az.: 2 BvR 242/63

Anspruch auf rechtliches Gehör; Stellungnahme der Staatsanwaltschaft; Miteilung der Stellungnahme

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.05.1965
Aktenzeichen
2 BvR 242/63
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1965, 10423
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG München 18.04.1963 - Ws 102/63

Fundstellen

  • BVerfGE 19, 32 - 38
  • DÖV 1966, 431 (amtl. Leitsatz)
  • JZ 1965, 357-358 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn das zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht über einen nach § 172 Abs. 2 StPO gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung entscheidet, ohne den Antragsteller zuvor über die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt zu haben, so verletzt dies den Anspruch auf rechtliches Gehör.