Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1957, Az.: 1 AZR 426/56

Kommanditgesellschaft; Persönlich haftender Gesellschafter; Tariffähige Arbeitgeberorganisation; Mitglied der Organisation; Tarifbindung; Innungen des Handwerks; Tariffähigkeit; Spitzenorganisationen; Abschluß von Tarifverträgen; Tariffähige Unterorganisationen; Regionale Tarifverträge; Lohngruppeneinteilung; Tarifkonkurrenz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1957
Aktenzeichen
1 AZR 426/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 3, 358 - 366
  • AP Nr. 2 zu § 2 TVG
  • DB 1957, 383 (Volltext)
  • DB 1957, 382-383 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Unterhält der einzige persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft die Mitgliedschaft zu einer tariffähigen Arbeitgeberorganisation, so ist davon auszugehen, daß die Kommanditgesellschaft selbst Mitglied der Organisation und damit tarifgebunden ist.

2. Innungen des Handwerks sind tariffähig.

3. Die Tariffähigkeit der Spitzenorganisationen und der Abschluß von Tarifverträgen durch die Spitzenorganisationen nimmt den tariffähigen Unterorganisationen nicht die Tariffähigkeit und steht dem Abschluß regionaler Tarifverträge nicht entgegen.

4. Regionale Tarifverträge können von der Lohngruppeneinteilung nach dem von den Spitzenorganisationen abgeschlossenen Tarifvertrag abweichen.

5. Im Falle einer solchen Tarifkonkurrenz geht der räumliche engere dem räumlich weiteren Tarifvertrag vor.