Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.01.1982, Az.: 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten; Rechtsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Fristversäumung; Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses; Begründungsfrist; Rechtsmittelbegründung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.01.1982
- Aktenzeichen
- 2 StR 751/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11160
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHSt 30, 335 - 340
- MDR 1982, 423-424 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 1110-1111 (Volltext mit amtl. LS)
- StV 1982, 213
Amtlicher Leitsatz
Wird einem Betroffenen gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde Wiedereinsetzung gewährt, so wird die Frist zur Begründung des Rechtsmittels nicht durch eine bereits vorher bewirkte Zustellung der angefochtenen Entscheidung in Lauf gesetzt, sondern erst durch die Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses.