Bundessozialgericht
Urt. v. 01.06.1977, Az.: 3 RK 2/77
Arbeitgeberzuschuß; Anspruch auf Mutterschaftsgeld; Private Krankenversicherung; Außergerichtliche Kosten
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 01.06.1977
- Aktenzeichen
- 3 RK 2/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10699
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 44, 51 - 54
- BSGE 44 51
- SozR 2200 § 405 Nr 6
Amtlicher Leitsatz
1. Solange eine Angestellte Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, besteht kein Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses nach RVO § 405. Dies gilt auch dann, wenn die Angestellte in dieser Zeit zu ihrer privaten KV beitragspflichtig ist.
2. Der in einem Rechtsstreit über den Arbeitgeberzuschuß nach RVO § 405 unterliegende Angestellte hat dem Arbeitgeber, wenn er nicht zu den in SGG § 193 Abs 4 genannten Rechtsträgern gehört, die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.