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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.09.2005, Az.: 2 AZR 589/04

Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit nach einer Reorganisation des Betriebes; Kündigungszugang als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen des Kündigungsgrundes; Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung durch die Gerichte; Unternehmerische Freiheit hinsichtlich der Verteilung der neu organisierten Arbeitsbereiche; Beurteilung der Entscheidung über die Einsparung von Personal; Anspruch auf das Angebot einer Weiterbeschäftigung auf einem frei werdenden Arbeitsplatz; Folgen der unvollständigen Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.09.2005
Aktenzeichen
2 AZR 589/04
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 32964
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Baden-Württemberg - 09.06.2004 - AZ: 11 Sa 98/03

Hinweis

Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe zum Urteil des Gerichts
BAG - 22.09.2005 - AZ: 2 AZR 365/04.