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§ 98 ThürPersVG - (Inkrafttreten)

Bibliographie

Titel
Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
Amtliche Abkürzung
ThürPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2035-1

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.