Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.02.1964, Az.: IV ZR 46/63
Beweisaufnahme; Grundlage für neue Behauptungen; Unzulässige Ausforschung; Empfängniszeit der Mutter; Ähnlichkeit mit anderem Mann; Vaterschaft; Blutgruppengutachten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.02.1964
- Aktenzeichen
- IV ZR 46/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10271
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1964, 489-490 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1964, 1179-1181 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Wird durch die Beweisaufnahme erst die Grundlage für neue Behauptungen gewonnen, ist immer eine unzulässige Ausforschung gegeben. Dies ist nicht bei der Behauptung des Klägers der Fall, der Mutter habe während der Empfängniszeit auch ein fremder Mann beigewohnt und dem das Kind ähnlich sehe, während es mit dem Kläger nicht die geringste Ähnlichkeit aufweise.
2. Eine Vaterschaft kann mit Hilfe des Blutgruppengutachtens völlig ausgeschlossen werden.