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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.02.1964, Az.: IV ZR 46/63

Beweisaufnahme; Grundlage für neue Behauptungen; Unzulässige Ausforschung; Empfängniszeit der Mutter; Ähnlichkeit mit anderem Mann; Vaterschaft; Blutgruppengutachten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.02.1964
Aktenzeichen
IV ZR 46/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10271
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1964, 489-490 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1964, 1179-1181 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Wird durch die Beweisaufnahme erst die Grundlage für neue Behauptungen gewonnen, ist immer eine unzulässige Ausforschung gegeben. Dies ist nicht bei der Behauptung des Klägers der Fall, der Mutter habe während der Empfängniszeit auch ein fremder Mann beigewohnt und dem das Kind ähnlich sehe, während es mit dem Kläger nicht die geringste Ähnlichkeit aufweise.

2. Eine Vaterschaft kann mit Hilfe des Blutgruppengutachtens völlig ausgeschlossen werden.