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Bundessozialgericht
Urt. v. 02.02.2006, Az.: B 10 EG 7/05 R

Nachträgliche Gewährung von Erziehungsgeld nach bayerischen Landesrecht (LErzg); Erfordernis der Rüge der Verletzung einer bundesrechtlichen Vorschrift; Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des europäischen Assoziationsrechts durch generellen Ausschluss in Bayern wohnender türkischer Staatsangehöriger vom LErzg; Verbot rückwirkender Gewährung des LErzg; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an den Verschuldensmaßstab; Anforderungen an die Annahme höherer Gewalt; Verpflichtung zur Aufklärung eines Sachverhalts von Amts wegen ; Anwendbarkeit des richterrechtlichen Instituts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs; Verhältnis von Wiedereinsetzung und sozialrechtlichem Herstellungsanspruch; Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
02.02.2006
Aktenzeichen
B 10 EG 7/05 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 12126
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Bayern - 24.03.2005

Fundstelle

  • SGb 2006, 228 (Volltext)

Hinweis

Parallelentscheidung zu BSG - 02.02.2006 - AZ: B 10 EG 9/05 R