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Bundesgerichtshof
Urt. v. 27.06.1990, Az.: VII ZR 72/89

Teilverzug; Teilrücktritt; Unteilbare Gesamtleistung; Abgrenzung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.06.1990
Aktenzeichen
VII ZR 72/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14332
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1990, 2003
  • WM 1990, 2000

Redaktioneller Leitsatz

Zu der Abgrenzung der Merkmale des Teilverzugs und des Teilrücktritts von den Fällen unteilbarer Gesamtleistung (in diesem Fall: geschuldete Lieferung eines Automaten mit Zusatzgeräten)