Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.12.1969, Az.: 2 AZR 80/69
Vertragsbrüchige Arbeitnehmer; Vertragsbruch; Kosten von Zeitungsinseraten; Vertragsgemäße Auflösung des Arbeitsvertrages; Insertionskosten; Minderleistungspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.12.1969
- Aktenzeichen
- 2 AZR 80/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10097
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 09.01.1969 - 6 Sa 81/68
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1970, 578
- DB 1970, 66 (Volltext)
- DB 1970, 884-885 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 1469-1470 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Kosten von Zeitungsinseraten"
- NJW 1971, 549-551 (Urteilsbesprechung von Hellmut Wissmann, wiss. Assistent)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Arbeitgeber ist berechtigt, von einem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer die durch den Vertragsbruch veranlaßten Kosten von Zeitungsinseraten auch dann zu verlangen, wenn sie bei vertragsgemäßer Auflösung des Arbeitsvertrages entstanden wären.
2. Bei der Schätzung der angemessenen Insertionskosten ist von den tatsächlich gemachten Aufwendungen auszugehen.
3. Geschätzt wird vom Gericht auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles die Minderleistungspflicht im Sinne des BGB § 254 Abs. 2.