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§ 3 KindArbSchV - Behördliche Befugnisse

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV)
Amtliche Abkürzung
KindArbSchV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8051-10-2

Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall feststellen, ob die Beschäftigung nach § 2 zulässig ist.