Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 20.02.1992, Az.: 2 BvR 633/91
Asylrecht; Verfolgungsschutz; Drittstaat; Gerichtsverfahren; Ablehnung von Beweisanträgen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 20.02.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 633/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12583
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 16 II2 GG
- § 86 VwGO
Fundstellen
- InfAuslR 1992, 226-230 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1992, 659-660 (Volltext mit red. LS)
- ZAR 1992, 127-129 (red. Leitsatz mit Anm.)
Amtlicher Leitsatz
1. Ist zu dem maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein früherer anderweitig gegebener Schutz entfallen und droht dem in seinem Heimatstaat nach wie vor landweit Verfolgten die Verbringung dorthin, so reicht der Hinweis auf seine mit dem früheren Aufenthalt im Drittstaat (möglicherweise) verbundene anderweitige Sicherheit nicht aus, um ihm den Schutz des Art. 16 II 2 zu versagen.
2. Zur Ablehnung von Beweisanträgen im Gerichtsverfahren.