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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.10.1982, Az.: 4 AZR 303/82

Anschlußrevision

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.10.1982
Aktenzeichen
4 AZR 303/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10147
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mainz 12.03.1980 - 1 (2) Ca 1812/79
LAG Mainz 13.01.1982 - 2 Sa 479/80

Fundstellen

  • BAGE 40, 250 - 254
  • DB 1983, 240
  • JR 1984, 176
  • MDR 1983, 348 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Revisionszulassung kann auf einen von mehreren Streitgegenständen beschränkt werden.

2. In einem solchen Fall kann der nicht zugelassene Streitgegenstand auch nicht im Wege der unselbständigen Anschlußrevision dem Revisionsgericht zur Entscheidung gestellt werden.