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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.07.1967, Az.: 4 RJ 411/66

Gewöhnlicher Aufenthalt; Verweilen im Ausland; Ruhende Rente; Vorübergehende Inlandsanwesenheit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.07.1967
Aktenzeichen
4 RJ 411/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10558
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 27, 88 - 90
  • SozR Nr 5 zu § 1319 RVO

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts iS des RVO § 1319 Abs. 2, wenn der Rentenberechtigte regelmäßig nahezu gleich lange sowohl im Inland als auch im Ausland verweilt.

2. Eine Rente, die wegen gewöhnlichen Auslandsaufenthalts ruht, wird auch nicht für Zeiten vorübergehender Anwesenheit des Berechtigten im Inland gezahlt.