Bundessozialgericht
Urt. v. 28.07.1967, Az.: 4 RJ 411/66
Gewöhnlicher Aufenthalt; Verweilen im Ausland; Ruhende Rente; Vorübergehende Inlandsanwesenheit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.07.1967
- Aktenzeichen
- 4 RJ 411/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10558
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 27, 88 - 90
- SozR Nr 5 zu § 1319 RVO
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts iS des RVO § 1319 Abs. 2, wenn der Rentenberechtigte regelmäßig nahezu gleich lange sowohl im Inland als auch im Ausland verweilt.
2. Eine Rente, die wegen gewöhnlichen Auslandsaufenthalts ruht, wird auch nicht für Zeiten vorübergehender Anwesenheit des Berechtigten im Inland gezahlt.