Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.12.1980, Az.: 5 AZR 477/78
Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft; Böswillige Unterlassung; Direktionsrecht; Überschreitung der Grenzen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.12.1980
- Aktenzeichen
- 5 AZR 477/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10014
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Nürnberg 16.03.1978 - 1 Sa 1/78
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1981, 799-800 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein Arbeitnehmer unterläßt nicht böswillig die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft, wenn er es ablehnt, eine vom Arbeitgeber unter Überschreitung der Grenzen des Direktionsrechts zugewiesene Tätigkeit zu verrichten.