Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.12.1980, Az.: 5 AZR 477/78

Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft; Böswillige Unterlassung; Direktionsrecht; Überschreitung der Grenzen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.12.1980
Aktenzeichen
5 AZR 477/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10014
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Nürnberg 16.03.1978 - 1 Sa 1/78

Fundstelle

  • DB 1981, 799-800 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Arbeitnehmer unterläßt nicht böswillig die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft, wenn er es ablehnt, eine vom Arbeitgeber unter Überschreitung der Grenzen des Direktionsrechts zugewiesene Tätigkeit zu verrichten.