Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.02.1962, Az.: 1 StR 371/61
Steuervorteil; Ausfuhrvergütungen; Wahrheitsgemäße Angaben
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.02.1962
- Aktenzeichen
- 1 StR 371/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10190
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW 1962, 2311 (Volltext mit amtl. LS) "Höchstgrenze der Ersatz-Freiheitsstrafe)"
Redaktioneller Leitsatz
Es liegt ein Steuervorteil i. S. des § 396 Abs. 1 RAbgO vor, wenn Ausfuhrvergütungen gewährt werden. Das ist auch dann der Fall, wenn bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise auf Grund des tatsächlich gegebenen Sachverhaltes eine Vergütung hätte beansprucht werden können.