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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.02.1962, Az.: 1 StR 371/61

Steuervorteil; Ausfuhrvergütungen; Wahrheitsgemäße Angaben

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.02.1962
Aktenzeichen
1 StR 371/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10190
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1962, 2311 (Volltext mit amtl. LS) "Höchstgrenze der Ersatz-Freiheitsstrafe)"

Redaktioneller Leitsatz

Es liegt ein Steuervorteil i. S. des § 396 Abs. 1 RAbgO vor, wenn Ausfuhrvergütungen gewährt werden. Das ist auch dann der Fall, wenn bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise auf Grund des tatsächlich gegebenen Sachverhaltes eine Vergütung hätte beansprucht werden können.