Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 17.05.2011, Az.: 1 BvR 780/09

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde; Annahme einer Verfassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.05.2011
Aktenzeichen
1 BvR 780/09
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2011, 19358
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Nordrhein-Westfalen - 13.02.2009 - AZ: 16 A 844/08

Verfahrensgegenstand

Verfassungsbeschwerde des Herrn R...
gegen
...
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -

In dem Verfahren
...
die hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch
den Vizepräsidenten Kirchhof und
die Richter Eichberger, Masing
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 17. Mai 2011
einstimmig beschlossen:

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Kirchhof
Eichberger
Masing