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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.02.1984, Az.: IVb ZB 28/83

Teilentscheidung; Versorungsausgleich; Vorabentscheidung; Unvollständige Regelung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.02.1984
Aktenzeichen
IVb ZB 28/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13133
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1984, 828-829 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 1543-1544 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich liegt nur vor, wenn in der Entscheidung oder in Begleitumständen zum Ausdruck kommt, daß das Gericht über einen Teil des Verfahrensgegenstandes vorabentschieden und den Rest später regeln will. Ist es sich nicht bewußt, daß es den Versorgungsausgleich unvollständig regelt, steht einer ergänzenden Entscheidung § 18 II FGG entgegen.