Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.02.1984, Az.: IVb ZB 28/83
Teilentscheidung; Versorungsausgleich; Vorabentscheidung; Unvollständige Regelung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.02.1984
- Aktenzeichen
- IVb ZB 28/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 13133
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1984, 828-829 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1984, 1543-1544 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich liegt nur vor, wenn in der Entscheidung oder in Begleitumständen zum Ausdruck kommt, daß das Gericht über einen Teil des Verfahrensgegenstandes vorabentschieden und den Rest später regeln will. Ist es sich nicht bewußt, daß es den Versorgungsausgleich unvollständig regelt, steht einer ergänzenden Entscheidung § 18 II FGG entgegen.