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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.04.1975, Az.: 12 RJ 118/74

Ruhen der Rente; Arbeitslosengeld; Zeitpunkt der Erkrankung; Einheitliche Bezugszeit; Krankengeld; Rente und Arbeitslosengeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.04.1975
Aktenzeichen
12 RJ 118/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10884
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 39, 278 - 283
  • SozR 2200 § 1283 Nr 4

Amtlicher Leitsatz

1. Nach RVO § 1283 S 1 ruht eine Rente aus eigener Versicherung nicht, wenn der Berechtigte nach dem Bezug von Arbeitslosengeld, ohne Krankengeld zu erhalten, erkrankt. Eine Krankheitszeit zwischen Bezugszeiten von Arbeitslosengeld stellt zusammen mit diesen keine einheitliche Bezugszeit von Arbeitslosengeld dar.

2. Folgt auf eine Krankheitszeit, in der kein Krankengeld gezahlt wird, eine weitere Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld, so ist dem Berechtigten gemäß RVO § 1294 die Rente für den ganzen Monat neben dem Arbeitslosengeld zu zahlen.