Bundessozialgericht
Urt. v. 30.04.1975, Az.: 12 RJ 118/74
Ruhen der Rente; Arbeitslosengeld; Zeitpunkt der Erkrankung; Einheitliche Bezugszeit; Krankengeld; Rente und Arbeitslosengeld
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 30.04.1975
- Aktenzeichen
- 12 RJ 118/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10884
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1278 RVO
- § 1283 S. 1 RVO
- § 1294 RVO
Fundstellen
- BSGE 39, 278 - 283
- SozR 2200 § 1283 Nr 4
Amtlicher Leitsatz
1. Nach RVO § 1283 S 1 ruht eine Rente aus eigener Versicherung nicht, wenn der Berechtigte nach dem Bezug von Arbeitslosengeld, ohne Krankengeld zu erhalten, erkrankt. Eine Krankheitszeit zwischen Bezugszeiten von Arbeitslosengeld stellt zusammen mit diesen keine einheitliche Bezugszeit von Arbeitslosengeld dar.
2. Folgt auf eine Krankheitszeit, in der kein Krankengeld gezahlt wird, eine weitere Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld, so ist dem Berechtigten gemäß RVO § 1294 die Rente für den ganzen Monat neben dem Arbeitslosengeld zu zahlen.