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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.09.1972, Az.: VIII ZR 81/71

Betagtes Rechtsgeschäft; Bedingtes Rechtsgeschäft; Bedingung; Feststellungsklage; Streitgegenstand; Festzustellendes Rechtsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.09.1972
Aktenzeichen
VIII ZR 81/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11219
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1972, 2299 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1972, 2302-2303 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1973, 132 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 2268-2269 (Volltext mit amtl. LS) "Zusprechung des Besitzes eines Sparkassenbuchs"

Redaktioneller Leitsatz

Bei betagten oder bedingten Rechtsgeschäften kann es sich auch um ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO handeln.

Es kann die Feststellung des Inhaltes eines Urteils begehrt werden, welches aufgrund falscher Bezeichnung des Streitgegenstandes der Parteien nicht vollstreckt werden kann.