Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.09.1972, Az.: VIII ZR 81/71
Betagtes Rechtsgeschäft; Bedingtes Rechtsgeschäft; Bedingung; Feststellungsklage; Streitgegenstand; Festzustellendes Rechtsverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.09.1972
- Aktenzeichen
- VIII ZR 81/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11219
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1972, 2299 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1972, 2302-2303 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1973, 132 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 2268-2269 (Volltext mit amtl. LS) "Zusprechung des Besitzes eines Sparkassenbuchs"
Redaktioneller Leitsatz
Bei betagten oder bedingten Rechtsgeschäften kann es sich auch um ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO handeln.
Es kann die Feststellung des Inhaltes eines Urteils begehrt werden, welches aufgrund falscher Bezeichnung des Streitgegenstandes der Parteien nicht vollstreckt werden kann.