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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.02.1984, Az.: 1 BvL 21/83

Vorlage; Unzulässigkeit; Verfassungsrechtliche Beanstandung ; Konstruierter Sachverhalt

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.02.1984
Aktenzeichen
1 BvL 21/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11783
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 66, 226 - 232
  • FamRZ 1984, 555

Amtlicher Leitsatz

Eine Vorlage ist unzulässig, wenn das Gericht seinen verfassungsrechtlichen Beanstandungen einen konstruierten Sachverhalt zugrunde legt.