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Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.11.1964, Az.: VII ZR 143/63

Erhöhung des Preises; Allgemeine Lohnerhöhung; Vereinbarung eines Pauschalpreises; Bauarbeiten; Anderslautende Vereinbarung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.11.1964
Aktenzeichen
VII ZR 143/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10272
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Schäfer/Finnern, Z 2. 301 Bl. 22

Redaktioneller Leitsatz

Die Erhöhung des Preises, auch im Falle einer allgemeinen Lohnerhöhung, wird durch eine Vereinbarung eines Pauschalpreises für Bauarbeiten ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklich anderslautenden Vereinbarung der Parteien.