Bundesgerichtshof
Urt. v. 12.11.1964, Az.: VII ZR 143/63
Erhöhung des Preises; Allgemeine Lohnerhöhung; Vereinbarung eines Pauschalpreises; Bauarbeiten; Anderslautende Vereinbarung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 12.11.1964
- Aktenzeichen
- VII ZR 143/63
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1964, 10272
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- Schäfer/Finnern, Z 2. 301 Bl. 22
Redaktioneller Leitsatz
Die Erhöhung des Preises, auch im Falle einer allgemeinen Lohnerhöhung, wird durch eine Vereinbarung eines Pauschalpreises für Bauarbeiten ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklich anderslautenden Vereinbarung der Parteien.