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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.02.1978, Az.: VIII ZR 242/76

Werklohnforderung; Aufrechnungsverbot; Werklohnanspruch; Dienstverschaffungsvertrag; Mietvertrag; Gemischte Rechtsgeschäft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.02.1978
Aktenzeichen
VIII ZR 242/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11496
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Die Berufung des Unternehmers, der einen Werklohnanspruch geltend macht, auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot versagt gegenüber Schadenersatzforderungen des Vertragspartners, die mit der Werklohnforderung nach Grund und Höhe in untrennbarem Zusammenhang stehen.

2. Zur Abgrenzung von Miet- und Dienstverschaffungsvertrag.

3. Bei Vorliegen eines gemischten Rechtsgeschäfts, bestehend aus Mietvertrag und Dienstverschaffungsvertrag, muß der Mieter sich entlasten, wenn er die Mietsache in beschädigtem Zustand zurückgibt.