Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.02.1978, Az.: VIII ZR 242/76
Werklohnforderung; Aufrechnungsverbot; Werklohnanspruch; Dienstverschaffungsvertrag; Mietvertrag; Gemischte Rechtsgeschäft
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.02.1978
- Aktenzeichen
- VIII ZR 242/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 11496
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Die Berufung des Unternehmers, der einen Werklohnanspruch geltend macht, auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot versagt gegenüber Schadenersatzforderungen des Vertragspartners, die mit der Werklohnforderung nach Grund und Höhe in untrennbarem Zusammenhang stehen.
2. Zur Abgrenzung von Miet- und Dienstverschaffungsvertrag.
3. Bei Vorliegen eines gemischten Rechtsgeschäfts, bestehend aus Mietvertrag und Dienstverschaffungsvertrag, muß der Mieter sich entlasten, wenn er die Mietsache in beschädigtem Zustand zurückgibt.