Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.06.1990, Az.: IX ZR 227/89
Revisionsbegründungsfrist; Unverschuldetes Versäumen; Notanwalt; Gebührenvorschuß
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.06.1990
- Aktenzeichen
- IX ZR 227/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1990, 14203
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1991, 122-123 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist liegt nicht vor, wenn der Revisionskläger es unterläßt, dem bestellten Notanwalt rechtzeitig den ihm zustehenden angemessenen Gebührenvorschuß zu leisten.