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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.06.1990, Az.: IX ZR 227/89

Revisionsbegründungsfrist; Unverschuldetes Versäumen; Notanwalt; Gebührenvorschuß

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.06.1990
Aktenzeichen
IX ZR 227/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 14203
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1991, 122-123 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist liegt nicht vor, wenn der Revisionskläger es unterläßt, dem bestellten Notanwalt rechtzeitig den ihm zustehenden angemessenen Gebührenvorschuß zu leisten.