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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1972, Az.: 5 AZR 435/71

Säumnis des Berufungsklägers; Berufung; Zurückweisung durch Versäumnisurteil; Verhandlungsgrundsatz; Angriffsmittel; Verteidigungsmittel

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.03.1972
Aktenzeichen
5 AZR 435/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10101
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 16.09.1971 - 2 Sa 45/71

Fundstelle

  • AP Nr. 1 zu § 542 ZPO

Amtlicher Leitsatz

1. Im Falle der Säumnis des Berufungsklägers ist die Berufung durch Versäumnisurteil zurückzuweisen. Die Klage ist in diesem Fall in der Berufungsinstanz nicht erneut auf ihre Begründetheit hin zu prüfen.

2. Verstöße des Berufungsgerichtes gegen ZPO §§ 542, 330 sind in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten.

3. Der Verhandlungsgrundsatz gebietet dem Tatrichter nur von den vorgetragenen Tatsachen auszugehen und sich auf die Prüfung der vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel zu beschränken.