Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.03.1972, Az.: 5 AZR 435/71
Säumnis des Berufungsklägers; Berufung; Zurückweisung durch Versäumnisurteil; Verhandlungsgrundsatz; Angriffsmittel; Verteidigungsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.03.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 435/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10101
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 16.09.1971 - 2 Sa 45/71
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 1 zu § 542 ZPO
Amtlicher Leitsatz
1. Im Falle der Säumnis des Berufungsklägers ist die Berufung durch Versäumnisurteil zurückzuweisen. Die Klage ist in diesem Fall in der Berufungsinstanz nicht erneut auf ihre Begründetheit hin zu prüfen.
2. Verstöße des Berufungsgerichtes gegen ZPO §§ 542, 330 sind in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten.
3. Der Verhandlungsgrundsatz gebietet dem Tatrichter nur von den vorgetragenen Tatsachen auszugehen und sich auf die Prüfung der vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel zu beschränken.