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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.09.1973, Az.: 4 RJ 81/72

Rente; Ruhen; Entscheidung des Versicherungsträgers

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.09.1973
Aktenzeichen
4 RJ 81/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10812
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 36, 168 - 170
  • SozR Nr 22 zu § 1278 RVO

Amtlicher Leitsatz

Der Träger der Rentenversicherung ist bei seiner Entscheidung über das Ruhen der Rente nach RVO § 1278 in der Regel nicht berechtigt, der Entscheidung des Trägers der Unfallversicherung über die aus diesem Versicherungszweig zu zahlende Rente einen anderen Inhalt zu geben. Er hat diese Rente - auch der Art und Höhe nach - seiner Entscheidung zugrunde zu legen (Weiterführung von BSG 18.08.1971 4 RJ 355/68 = BSGE 33, 103).