Bundessozialgericht
Urt. v. 06.03.1975, Az.: 7 RAr 66/72
Förderung; Zweckmäßigkeit; Beurteilung; Verhältnisse im angestrebten Beruf; Umschulung; Mangelberuf
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 06.03.1975
- Aktenzeichen
- 7 RAr 66/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10692
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 39, 189 - 194
- SozR 4100 § 36 Nr 4
Amtlicher Leitsatz
1. Für die Beurteilung, ob eine Förderung unter Berücksichtigung der Lage und der Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig erscheint (AFG § 36), kommt es grundsätzlich auf die Verhältnisse in dem angestrebten Beruf an.
2. Die Förderung einer Maßnahme zur Umschulung erscheint jedenfalls dann zweckmäßig, wenn der angestrebte Beruf ein sogenannter Mangelberuf ist.