Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.12.1976, Az.: 5 AZR 736/75
Schwerbehinderter; Fristlose Entlassung; Zustimmung der Hauptfürsorgestelle; Eingang der Zustimmung; Unbezahlte Freistellung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.12.1976
- Aktenzeichen
- 5 AZR 736/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10129
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 19.09.1975 - 5 Sa 97/75
Rechtsgrundlagen
- § 18 Abs. 1 SchwbG
- § 12 SchwbG
- § 615 BGB
- § 626 Abs. 1 BGB
Fundstellen
- BB 1977, 396
- DB 1977, 587 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Arbeitgeber, der einen Schwerbehinderten im Sinne von SchwbG § 1 fristlos entlassen will, muß dazu die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle einholen. Er ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Schwerbehinderten bis zum Eingang der Zustimmung unbezahlt von der Arbeit freizustellen.