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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.12.1976, Az.: 5 AZR 736/75

Schwerbehinderter; Fristlose Entlassung; Zustimmung der Hauptfürsorgestelle; Eingang der Zustimmung; Unbezahlte Freistellung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.12.1976
Aktenzeichen
5 AZR 736/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10129
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 19.09.1975 - 5 Sa 97/75

Fundstellen

  • BB 1977, 396
  • DB 1977, 587 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Arbeitgeber, der einen Schwerbehinderten im Sinne von SchwbG § 1 fristlos entlassen will, muß dazu die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle einholen. Er ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Schwerbehinderten bis zum Eingang der Zustimmung unbezahlt von der Arbeit freizustellen.