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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.06.1973, Az.: 5 AZR 19/73

Abhängigkeit; Arbeitsverhältnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.06.1973
Aktenzeichen
5 AZR 19/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10181
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 24.10.1972 - 8 Sa 122/72

Fundstelle

  • DB 1973, 1804

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Prüfung, ob im Einzelfall ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist vorrangig auf die praktische Durchführung der Beziehungen der Parteien abzustellen.

2. Behandelt der Arbeitgeber einen mit denselben Aufgaben betrauten Kreis von Beschäftigten in wesentlichen Punkten einheitlich, so kann dies Grund einer einheitlichen arbeitsrechtlichen Statusbeurteilung der Beschäftigten sein.