Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.11.1982, Az.: 1 BvL 16/75

Kündigungsfrist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.11.1982
Aktenzeichen
1 BvL 16/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 11577
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 62, 256 - 294
  • MDR 1983, 372-373 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 617-621 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht zu berücksichtigen, die vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB), während bei einem Angestellten bereits Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres mitgerechnet werden.