Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.09.1993, Az.: BVerwG 6 P 4/93
Personalvertretung; Versetzung; Verschlechterung dienstlicher Aufstiegsmöglichkeiten
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 27.09.1993
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 P 4/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 13338
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OVG Berlin 23.10.1992 PV Bln 24.89 (PersR 1993, 273)
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerwGE 94, 178 - 185
- DVBl 1994, 117-118 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 1994, 616 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1994, 496 (amtl. Leitsatz)
- ZfPR 1994, 17 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Besteht die durch Tatsachen begründete Besorgnis, daß die Versetzung für den Betroffenen mit einer Verschlechterung seiner dienstlichen Aufstiegsmöglichkeiten verbunden ist, kann der Personalrat mit der Zustimmungsverweigerung gem. § 79 II BlnPersVG in beachtlicher Weise geltend machen, der Betroffene habe nicht eingewilligt, es sei auch möglich, andere Dienstkräfte zu finden, die mit der Versetzung einverstanden seien. Der Abbruch des Verfahrens ist unter diesen Umständen nicht gerechtfertigt.