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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.11.1975, Az.: BVerwG 4 C 1/74

Naturschutz; Landschaftsschutz; Landesrechtliche Regelung; Bundesrechtliche Beurteilung; Einstweilige Sicherstellung einer Landschaft; Unterschutzstellung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.11.1975
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 1/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11099
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DÖV 1976, 202
  • NJW 1976, 764

Amtlicher Leitsatz

1. Landesrecht kann auch schon vor dem Erlaß des in GG Art. 75 Nr. 3 vorgesehenen Gesetzes gegen Bundesrecht deshalb verstoßen, weil es den Naturschutz oder Landschaftsschutz unangemessen verkürzt.

2. Zur bundesrechtlichen Beurteilung einer landesrechtlichen Regelung, die die durch Rechtsverordnung erfolgte einstweilige Sicherstellung einer Landschaft unwirksam werden läßt, wenn die zuständige Behörde das Verfahren der endgültigen Unterschutzstellung über Gebühr verzögert.