Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 27.09.1974, Az.: 1 ABR 67/73
Betriebsrat; Mitgliedschaft in einem Mieterbund; Erwerb der erforderlichen Kenntnisse; Hinzuziehung eines Sachverständigen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.09.1974
- Aktenzeichen
- 1 ABR 67/73
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1974, 10171
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 17.07.1973 - 4 TaBV 15/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1975, 371
- DB 1975, 505-506 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die auf die Dauer angelegte Mitgliedschaft in einem Mieterbund ist nicht das adäquate Mittel für einen Betriebsrat, die für die sachgerechte Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben in Mietangelegenheiten erforderlichen Kenntnisse zu erlangen.
2. Kann der Betriebsrat die seinen Beteiligungsrechten unterliegenden Angelegenheiten wegen der Schwierigkeit der Materie im Einzelfall nicht ohne fachkundigen Rat entscheiden, dann kann er nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einen Sachverständigen hinzuziehen.