Art. 30 SNHG - Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz - SNHG)
- Amtliche Abkürzung
- SNHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 63-1
Das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes vom 20. Juli 1994 (HmbGVBl. S. 213), geändert am 1. September 2005 (HmbGVBl. S. 377, 380), wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
1.1
Absatz 1 wird einziger Absatz.
1.2
Absatz 2 wird aufgehoben.
2.
In § 7 Absatz 1 wird die Textstelle "über Wasser- und Bodenverbände" gestrichen.
3.
In § 9 Absatz 1 Satz 3 wird die Textstelle "§ 108 LHO" durch die Textstelle "§ 102 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
4.
§ 11 wird aufgehoben.
5.
Im Ersten Abschnitt wird hinter § 13 folgender § 14 eingefügt:
| "§ 14 Überwachung durch den Rechnungshof |
|---|
Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg überwacht die Haushalts- und Wirtschaftsführung gemäß § 104 LHO."