Bundessozialgericht
Urt. v. 22.02.1980, Az.: 12 BK 24/79
Nichtzulassungsbeschwerde; Frist; Armenrechtsantrag
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 22.02.1980
- Aktenzeichen
- 12 BK 24/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10827
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Gelsenkirchen 30.09.1976 - S 17 Kr 61/75
- LSG Essen 07.09.1978 - L 16 Kr 90/76
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 1500 § 67 Nr 15
Amtlicher Leitsatz
Ist die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde deshalb versäumt worden, weil der Beschwerdeführer zunächst nur einen (fristgerechten) Armenrechtsantrag gestellt hat, so ist die Verhinderung, diese Frist einzuhalten, auch dann unverschuldet (SGG § 67 Abs 1), wenn das Armenrechtsgesuch keine Aussicht auf Erfolg hatte, der Beschwerdeführer sich aber als "arm" iS des ZPO § 114 Abs 1 ansehen durfte.