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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.02.1980, Az.: 12 BK 24/79

Nichtzulassungsbeschwerde; Frist; Armenrechtsantrag

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.02.1980
Aktenzeichen
12 BK 24/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10827
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Gelsenkirchen 30.09.1976 - S 17 Kr 61/75
LSG Essen 07.09.1978 - L 16 Kr 90/76

Fundstelle

  • SozR 1500 § 67 Nr 15

Amtlicher Leitsatz

Ist die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde deshalb versäumt worden, weil der Beschwerdeführer zunächst nur einen (fristgerechten) Armenrechtsantrag gestellt hat, so ist die Verhinderung, diese Frist einzuhalten, auch dann unverschuldet (SGG § 67 Abs 1), wenn das Armenrechtsgesuch keine Aussicht auf Erfolg hatte, der Beschwerdeführer sich aber als "arm" iS des ZPO § 114 Abs 1 ansehen durfte.